Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Freien Universität als Arbeitgeberin.
Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören:
- Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen und Arbeitsschutzvorschriften
- Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Unterstützung der Integration schwerbehinderter Menschen und anderer besonders schutzbedürftiger Beschäftigtengruppen
Unterstützung für Beschäftigte
Wenn Du beispielsweise
- Fragen zu einer bevorstehenden Veränderung hast,
- Fragen zu Deiner Eingruppierung hast,
- Dich ungerecht behandelt fühlst,
- über Konflikte im Team reden möchtest,
- Probleme mit einer Führungskraft hast,
kannst Du Dich vertraulich an den Personalrat wenden. Er kann beraten, Gespräche begleiten und darauf achten, dass deine Rechte gewahrt werden.
Mitbestimmung und Mitwirkungsrechte des Personalrates
Mitbestimmungsrechte
Der Personalrat hat in vielen Bereichen ein Mitbestimmungsrecht, beispielsweise bei:
- Einstellungen
- Versetzungen und Umsetzungen
- Eingruppierungen und Höhergruppierungen
- Kündigungen
- …….
Diesen Maßnahmen muss der Personalrat innerhalb von zwei Wochen zustimmen. Ohne diese Zustimmung ist die Entscheidung der Dienststelle rechtlich unwirksam.
Mitwirkungsangelegenheiten
Der Personalrat hat in vielen Bereichen ein Mitwirkungsrecht, beispielsweise bei:
- Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlichen Teilen von ihnen
- Ausschreibungen freier Stellen und Ausschreibungen beabsichtigter Einstellungen
- Mitwirkung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitsgestaltung
- ……
Bei Mitwirkung kann der Personalrat eine geplante Maßnahme zwar nicht direkt verhindern, aber Einwände vorbringen oder Änderungsvorschläge unterbreiten.
Besonderheit bei Beamten
In bestimmten Angelegenheiten, die ausschließlich die Beamt*innen betreffen gelten besondere Regelungen.