Konstruktive Zusammenarbeit
Wir streben einen konstruktiven Austausch sowohl mit Fachbereichen, Personalstelle und Stellenwirtschaft als auch mit der Leitung der Freien Universität an. Wir bemühen uns darum, gegenseitiges Verstehen auch bei komplexeren oder noch nicht geläufigen Sachverhalten zu fördern und legen auf einen sachlichen, unvoreingenommenen Austausch, aber auch auf einen offenen Informationsfluss zwischen den Gesprächspartner*innen wert.
Realistische Ziele
Wir alle wünschen uns in verschiedenen Bereichen Verbesserungen, z. B. bei Höhergruppierungen, Stellenbewertungen und -besetzungen, Gestaltung von Arbeitsplätzen, flexiblen Arbeitszeitmodellen etc. Willkürliche Vorstellungen und Forderungen lehnen wir jedoch ab – die Grundlagen unseres Handelns bilden die gesetzlichen Bestimmungen im weitesten Sinne. Auf bestimmte Bereiche haben wir leider keinen direkten Einfluss, etwa auf die Zahlung der Hauptstadtzulage an die Berliner Hochschulbeschäftigten. Hier können wir nur versuchen, indirekt einzuwirken, um die entsprechenden Gremien, Verwaltungen und Kommisionen im positiven Sinne zu bewegen.
Inklusion stärken – Vielfalt leben
Hochschulen und Universitäten gehören mit Sicherheit zu den Arbeitgeberinnen mit der größten Vielfalt an Beschäftigten, was Herkunft, Ausbildung und Bildung, Tätigkeiten und Fähigkeiten, Entwicklung und Lebensführung betrifft. Unsere schwerbehinderten Kolleg*innen gehören selbstverständlich dazu. Allerdings ist ihr Anteil an der Gesamtbeschäftigtenzahl nicht so hoch, wie er nach der gesetzlichen Vorgabe sein sollte. Wir werden uns dafür einsetzen, dass mehr schwerbehinderte Menschen als bisher an der FU eingestellt werden.
Mitarbeiter*innen aus unsicheren Herkunftsländern
Als einen Tätigkeitsschwerpunkt wollen wir unser Augenmerk besonders auf die Verträge von Kolleg*innen legen, die aus Staaten mit undemokratischen politischen Systemen zu uns kommen.
Da die Terminvereinbarung mit dem Landesamt für Einwanderung oftmals recht schwierig und langwierig ist, wollen wir uns in engerer Abstimmung als bisher mit der Personalstelle dafür einsetzen, dass die Anträge dieser Beschäftigten bevorzugt bearbeitet werden, damit deren Aufenthaltstitel, Asylverfahren o. ä. rechtzeitig verlängert werden können und nicht durch einen zu kurzen zeitlichen Vorlauf bei der Antragsbearbeitung gefährdet werden. Wir wollen damit auch vermeiden, dass unsere Kolleg*innen einem unnötigen psychischen Druck ausgesetzt werden.
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
Die Regelungen zur Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen an deutschen Universitäten und Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen, sowie auch an der Freien Universität Berlin, ist fest geregelt und lässt der Hochschule kaum Gestaltungsfreiheit. Dennoch setzen wir uns für unsere wissenschaftlichen Mitarbeitenden für ein gutes Arbeitsumfeld ein.
Folgende gesetzliche Grundlagen sind zu beachten:
- des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG von 2007, letzte Änderungen ab 2020: https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/wissenschaftlicher-nachwuchs/wissenschaftszeitvertragsgesetz/wissenschaftszeitvertragsgesetz.html ),
- nach dem Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG von 2011 mit Änderungen von 2021),
- nach den Verwaltungsvorschriften über die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von 2018 (mit Anlage 1: Katalog Qualifizierungsziele)
Das sog. Karrierewegemodell R1-R4 (Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2021 (BuWiN 2021) beschreibt mögliche (künftige) Karrierephasen.
Insbesondere für Postdocs ist das BerlHG mit seiner Novellierung von 2021 (https://www.fu-berlin.de/informationen-fuer/beschaeftigte/aktuelles/news/211104-berlhg/index.html ) hinsichtlich einer möglichen Anschlusszusage für eine unbefristete Beschäftigung (§110 Abs. 6 BerlHG) von Bedeutung.
Zu beachten sind immer die teilweise abweichenden Regelungen für Wissenschaftler*innen in Drittmittelprojekten.
Wir werden zukünftig im Rahmen unserer Möglichkeiten auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen beraten und informieren.