Abmahnung eines Mitglieds der ver.di-Betriebsgruppe
der Freien Universität rechtmäßig
Aus der Pressemitteilung Nr. 01/25 vom 06.01.2025 des Arbeitsgerichtes Berlin:
„Das Arbeitsgericht Berlin hat die Abmahnung gegenüber einem Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe bei der Freien Universität Berlin wegen deren Aufrufs im Internet für rechtmäßig angesehen. In dem Aufruf wird der Universität vorgeworfen, sich tarifwidrig, mitbestimmungsfeindlich und antidemokratisch zu verhalten und dadurch den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD zu befördern. „
Pressemitteilung AG Berlin
Weitere Informationen zum Urteil:
bund.de
beck aktuell
Artikel der ver.di Betriebgruppe